Zweitveröffentlichungen (Green Open Access)
Das Zweitveröffentlichen von Publikationen in einem (inter)disziplinären oder einem institutionellen Open Access-Repositorium wird als Green Open Access bezeichnet. Publikationen, deren Erstveröffentlichung nicht Open Access bei einem Verlag erfolgte, werden so weltweit kostenfrei zugänglich gemacht und i.d.R. unter einer Open-Content-Lizenz veröffentlicht.
Zweitveröffentlichungen sind möglich
- über den Publikationsservice der Universitätsbibliothek
- in (inter)disziplinären Repositorien (u.a. arXiv, GenderOpen)
Die Universität Paderborn empfiehlt ihren Autorinnen und Autoren unbedingt darauf zu achten, dass in ihrem Autorenvertrag (auch Verlagsvertrag genannt) eine solche Zweitveröffentlichung in Repositorien parallel zur Erstveröffentlichung bzw. nach einer bestimmten Sperrfrist (Embargo, max. 12 Monate seit Erstveröffentlichung) in der akzeptierten Manuskriptversion (Postprint) besser noch im Verlagslayout der Erstveröffentlichung ausdrücklich gestattet ist.
Zweitveröffentlichung von in Zeitschriften erschienenen Artikeln
- Rechtlich bindend sind die Inhalte bzgl. Zweitveröffentlichung im Autorenvertrag (auch Verlagsvertrag genannt).
- Neben den im Autorenvertrag eingeräumten Rechten regelt § 38 Abs. 4 UrhG das sogenannte Zweitveröffentlichungsrecht für in Zeitschriften erschienene Artikel. Es besagt, dass Urheberinnen bzw. Urhebern nach Ablauf eines Embargos (Sperrfrist) von 12 Monaten seit Erscheinen Werke, die in periodisch erscheinenden Sammlungen publiziert wurden, "anderweitig vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen [dürfen]." Urheberinnen und Urheber dürfen demnach ihre im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeiten entstandenen Publikationen in der akzeptierten Manuskriptversion (Postprint) nach Ablauf von 12 Monaten seit der Erstveröffentlichung der Öffentlichkeit zugänglich machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient.
- Liegt kein Autorenvertrag vor, so bietet die Plattform open policy finder sowie die jeweiligen Verlagswebseiten einen Überblick über die Verlagsbedingungen zur Zweitveröffentlichung.
Zweitveröffentlichung von Monographien und in Monographien/Sammelwerken veröffentlichten Beiträgen
- Anders als für Zeitschriftenartikel gibt es für die Zweitveröffentlichung von Monographien bzw. von Beiträgen in Monographien keine gesetzliche Grundlage sowie keine zentrale Plattform zum Nachweis von Verlagsbedingungen. Dies ist in der individuellen Gestaltung des Autorenvertrags je Monographie und Verlag begründet.
- Bei bereits veröffentlichten Monographien und Beiträgen sollten Autorinnen und Autoren den Verlag kontaktieren, um die Konditionen für eine Zweitveröffentlichung zu erfahren. Die Möglichkeit einer Zweitveröffentlichung der Monographie bzw. des Beitrages mit festgelegten Embargofristen sollte idealerweise bereits vor einer Veröffentlichung mit dem Verlag geregelt werden.
Beratung und Kontakt
E-Mail: openaccess(at)ub.uni-paderborn(dot)de
Tel: +49 5251 60-2020 (Anna Nickel, Open Access-Beauftragte der Universität)