FAQs zu Aus­lei­hen

Häu­fig ge­stell­te Fra­gen zum Aus­lei­hen von Bü­chern

Wel­che Bü­cher kön­nen ent­lie­hen wer­den?

Informationen über die Ausleihbarkeit eines Buches bekommen Sie über die Farbe des auf dem Buch angebrachten Rückenetiketts. Bücher mit weißen Rückenetiketten können ausgeliehen werden. Für Bücher mit gelben Rückenetiketten gelten die Bedingungen der Kurzausleihe. Für gebundene Zeitschriften mit gelben Rückenetiketten und Bücher mit roten Rückenetiketten besteht absolute Präsenz. Diese Medien können daher nicht entliehen werden.

Sie finden die Information zum Ausleihstatus auch in der Exemplar-Sicht des Kataloges unter "Status". Außerdem ist sie auch in der so genannten Kennziffer kodiert. Dabei sind alle Bestände mit ungeraden Kennziffern ausleihbar.

Wie lan­ge kön­nen Bü­cher ent­lie­hen wer­den?

Für die regulär ausleihbare Literatur beträgt die Leihfrist 30 Tage. Vor Ablauf dieser Frist muss das Buch zurückgegeben oder die Frist muss verlängert werden. Bücher, die den Bedingungen der Kurzausleihe unterliegen, sind nur für einen Tag, über das Wochenende und über gesetzliche Feiertage ausleihbar. Absolut präsente Literatur ist nicht ausleihbar.

Was ma­che ich, wenn das be­nö­tig­te Buch be­reits ent­lie­hen ist?

Sollte ein von Ihnen benötigtes Buch bereits entliehen sein, können Sie es für sich vormerken lassen. Klicken Sie dafür im Katalog auf den Eintrag "Ein Exemplar vormerken" in der Exemplar-Ansicht. Bitte beachten Sie, dass Sie eine Vormerkung nur auf entliehene Bücher abgeben können. Bei mehreren Exemplaren müssen alle entliehen sein. Vorgemerkte Bücher werden nach Rückgabe durch die vorherige Entleiherin bzw. den vorherigen Entleiher (das Rückgabedatum muss nicht dem im Katalog angegebenen Leihfristende entsprechen) für Sie im Selbstabholbereich oder an der Theke des Sachgebiets Ortsleihe bereitgestellt. Über die Bereitstellung werden Sie ausschließlich per E-Mail informiert. Darüber hinaus können Sie jederzeit in Ihrem Bibliothekskonto unter „Vormerkungen“ prüfen, ob bereits vorgemerkte Medien für Sie bereitstehen.

Was ma­che ich, wenn das be­nö­tig­te Buch zwar nicht ent­lie­hen, aber trotz­dem nicht am Stand­ort im Re­gal zu fin­den ist?

Sollte das von Ihnen benötigte Buch am Standort im Regal nicht auffindbar sein, obwohl es im Katalog als nicht entliehen gekennzeichnet ist, können Sie einen Suchauftrag aufgeben. Ein solcher Suchauftrag ist die Voraussetzung dafür, ein solches vermisstes Buch per Fernleihe von einer anderen Bibliothek zu bestellen.

Wie er­fah­re ich, dass ich die Bü­cher zu­rück­brin­gen muss?

Nur wenn Sie in Ihrem Bibliothekskonto eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt haben (bei Studierenden ist dieses immer die ZIM-E-Mailadresse), bekommen Sie von uns vor Ablauf der Leihfrist zwei Erinnerungen per E-Mail. Für die Einhaltung der Leihfristen Ihrer Bücher sind Sie jedoch selbst verantwortlich. Kontrollieren Sie diese am besten regelmäßig in Ihrem Bibliothekskonto.

Was pas­siert, wenn ich mei­ne Bü­cher zu spät zu­rück­brin­ge?

Bringen Sie Ihre entliehenen Bücher erst nach Ablauf der Leihfrist zurück, fallen unmittelbar Fristüberschreitungsgebühren an. Karenztage o.ä. existieren nicht. Die Höhe dieser Gebühren regelt die Gebührenordnung der Universitätsbibliothek Paderborn vom 20.05.2010. Informationen über die aktuellen Gebührensätze finden Sie hier.

Was muss ich tun, wenn ich ein Buch ver­lo­ren ha­be?

Den Verlust eines Buches sollten Sie der Bibliothek möglichst bald melden, damit durch die Nichtrückgabe keine Fristüberschreitungsgebühren anfallen. Sie müssen in diesem Fall das verlorene Buch ersetzen und zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 25 Euro pro verlorenen Buch entrichten.

Was muss ich tun, wenn ich die Bü­cher län­ger be­hal­ten möch­te?

Wenn Sie die entliehenen Bücher länger als dreißig Tage behalten möchten, können Sie die Leihfrist verlängern. Diese Verlängerung können Sie über Ihr Bibliothekskonto durchführen. Fristverlängerungswünsche per E-Mail oder Telefon sind nicht möglich.

Sollte das Buch vorgemerkt sein, ist eine Verlängerung der Leihfrist nicht möglich. In allen anderen Fällen können Sie die Frist beliebig oft verlängern. Nach spätestens einem Jahr müssen Sie das Buch jedoch in der Bibliothek vorlegen.

Bei Büchern, die den Bedingungen der Kurzausleihe unterliegen, ist eine Verlängerung der Leihfrist nicht möglich.

Wo kann ich mei­ne ent­lie­he­nen Bü­cher zu­rück­ge­ben?

An den Selbstverbuchungsterminals entliehene Bücher können während der gesamten Öffnungszeiten der Bibliothek am Rückgabeautomat zurückgegeben werden. Bücher, die an der Theke des Sachgebiets Ortsleihe ausgehändigt worden sind (z.B. Fernleihen), geben Sie bitte dort zurück.

In Ausnahmefällen können Bücher per Post zurückgeschickt werden (Anschrift: Universitätsbibliothek Paderborn, Warburger Str. 100, 33098 Paderborn). Für eventuelle Verluste oder Beschädigungen, die auf dem Postweg entstehen, haftet der Entleiher.

Häu­fig ge­stell­te Fra­gen zu Son­der­be­din­gun­gen für Mit­a­r­bei­te­rin­nen und Mit­a­r­bei­ter der Uni­ver­si­tät

Wel­che Bü­cher kön­nen ent­lie­hen wer­den?

Von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität können alle Bestände der Universitätsbibliothek entliehen werden (außer absolut präsente Literatur und laufende Zeitschriften). Bedingt präsente Literatur unterliegt besonderen Bedingungen.

Wie lan­ge kön­nen Bü­cher ent­lie­hen wer­den?

Solange die von Ihnen entliehenen Bücher nicht von anderen Benutzerinnen oder Benutzern der Bibliothek benötigt werden, müssen Sie diese nicht zurückgeben. Nach Ablauf der Leihfrist erfolgte eine automatische Verlängerung. Spätestens nach zwei Jahren müssen die Bücher jedoch in der Universitätsbibliothek vorgelegt werden.

Für bedingt präsente Bücher gilt eine Leihfrist von 30 Tagen. Eine dreimalige automatische Fristverlängerung ist möglich, sofern das Buch nicht von einer anderen Benutzerin oder einem anderen Benutzer der Bibliothek benötigt wird.

Für gebundene Zeitschriften gilt eine Leihfrist von 15 Tagen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.

Wie er­fah­re ich, dass ich die Bü­cher zu­rück­brin­gen muss?

Sollte

  • bei einem der von Ihnen entliehenen Titel die Zwei-Jahres-Frist ablaufen,
  • bei Titeln, die der Kurzausleihe unterliegen, die maximale Anzahl an Verlängerungen erreicht sein oder
  • eine Vormerkung vorliegen,

werden Sie von uns 7 Tage vor Ablauf der Leihfrist ausschließlich per E-Mail benachrichtigt.

Eine Fristverlängerung ist in diesem Fall nicht möglich.