Meldung Medienverlust / Medienbeschädigung
Bei Verlust, Beschädigung oder Nichtrückgabe (spätestens 14 Tage nach Erhalt der letzten Nachricht zur Fristüberschreitung) von Medien oder Teilen von Medien sind die tatsächlichen Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten zu ersetzen oder Wertersatz zu leisten. Zusätzlich wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro pro Medium erhoben und sind die ggf. angefallenen Fristüberschreitungsgebühren zu zahlen.
(s. § 4 GebO der UB PB: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:466:1-18988)
Bitte nutzen Sie für die Mitteilung des Verlusts oder der Beschädigung eines Mediums das Formular "Meldung Medienverlust/Medienbeschädigung" und geben Sie dieses an der Theke des Sachgebiets Ortsleihe ab oder an schicken Sie es per E-Mail an verlust@ub.uni-paderborn.de. Anschließend erhalten Sie eine Ersatzleistungsrechnung, die innerhalb von 4 Wochen zu begleichen ist.