Kombinierter Dienst-/Bibliotheksausweis
Die Beantragung des kombinierten Dienst-/Bibliotheksausweis erfolgt im IMT Serviceportal.
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Die Anmeldung erfolgt mit Ihrem Uni-Account.
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Unter dem Menüpunkt "Verwaltung" finden Sie die Kategorie "Dienst-/Bibliotheksausweis", dort wählen Sie "Meinen Dienst-/Bibliotheksausweis beantragen".
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Wenn Sie einen kombinierten Dienst- und Bibliotheksausweis beantragen möchten, wählen Sie "Kombinierter Dienst-/Bibliotheksausweis".
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Nun werden Sie gebeten, ein Foto für den Ausweis hochzuladen. – Falls im Personenmanager bereits ein Foto für Ihre Website vorhanden ist, wird dieses angezeigt. Sie können es nutzen oder ein anderes hochladen.
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Im Folgenden wird das gewählte Foto beschnitten bzw. der Ausschnitt gewählt.
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Anschließend werden Sie gebeten, zu bestätigen, dass Sie unsere Benutzungsordnung anerkennen und § 12 der Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen haben.
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Nachdem Sie Ihren Ausweis beantragt haben, werden Sie informiert, sobald Ihr Ausweis fertiggestellt wurde und Sie ihn an der Theke des Sachgebiets Ortsleihe der Bibliothek in Empfang nehmen können.
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Bringen Sie zur Abholung bitte Ihren Personalausweis oder aber Ihren Reisepass mit einer Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes (Meldebescheinigung), die nicht älter als 1 Jahr sein darf, oder ein anderes gültiges amtliches Personaldokument mit Lichtbild und Adressen-Angabe mit..
Sollten Sie Ihren Ausweis durch Dritte abholen lassen, so ist es erforderlich, dass die abholende Person zusätzlich zu Ihrem Personalausweis eine von Ihnen unterzeichnete Vollmachts-Bescheinigung sowie einen eigenen Personalausweis bei der Abholung vorlegt.
Bibliotheksausweis
Die Beantragung des Bibliotheksausweises für Mitarbeitende erfolgt im ITM Serviceportal.
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Die Anmeldung erfolgt mit Ihrem Uni-Account.
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Unter dem Menüpunkt "Verwaltung" finden Sie die Kategorie "Dienst-/Bibliotheksausweis", dort wählen Sie "Meinen Dienst-/Bibliotheksausweis beantragen".
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Wenn Sie 'nur' einen Bibliotheksausweis beantragen möchten, wählen Sie "Bibliotheksausweis".
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Auf der folgenden Seite bestätigen Sie bitte, dass Sie unsere Benutzungsordnung anerkennen und § 12 der Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen haben.
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Nachdem Sie Ihren Ausweis beantragt haben, werden Sie informiert, sobald Ihr Ausweis fertiggestellt wurde und Sie ihn an der Theke des Sachgebiets Ortsleihe der Bibliothek in Empfang nehmen können.
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Bringen Sie zur Abholung bitte Ihren Personalausweis oder aber Ihren Reisepass mit einer Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes (Meldebescheinigung), die nicht älter als 1 Jahr sein darf, oder ein anderes gültiges amtliches Personaldokument mit Lichtbild und Adressen-Angabe mit.
Sollten Sie Ihren Ausweis durch Dritte abholen lassen, so ist es erforderlich, dass die abholende Person zusätzlich zu Ihrem Personalausweis eine von Ihnen unterzeichnete Vollmachts-Bescheinigung sowie einen eigenen Personalausweis bei der Abholung vorlegt.