Kom­bi­nier­ter Dienst-/Bi­blio­theks­aus­weis

Die Beantragung des kombinierten Dienst-/Bibliotheksausweis erfolgt im IMT Serviceportal.

  • Die Anmeldung erfolgt mit Ihrem Uni-Account.

  • Unter dem Menüpunkt "Verwaltung" finden Sie die Kategorie "Dienst-/Bibliotheksausweis", dort wählen Sie "Meinen Dienst-/Bibliotheksausweis beantragen".

  • Wenn Sie einen kombinierten Dienst- und Bibliotheksausweis beantragen möchten, wählen Sie "Kombinierter Dienst-/Bibliotheksausweis".

  • Nun werden Sie gebeten, ein Foto für den Ausweis hochzuladen. – Falls im Personenmanager bereits ein Foto für Ihre Website vorhanden ist, wird dieses angezeigt. Sie können es nutzen oder ein anderes hochladen.

  • Im Folgenden wird das gewählte Foto beschnitten bzw. der Ausschnitt gewählt.

  • Anschließend werden Sie gebeten, zu bestätigen, dass Sie unsere Benutzungsordnung anerkennen und § 12 der Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen haben.

  • Nachdem Sie Ihren Ausweis beantragt haben, werden Sie informiert, sobald Ihr Ausweis fertiggestellt wurde und Sie ihn an der Theke des Sachgebiets Ortsleihe der Bibliothek in Empfang nehmen können.

  • Bringen Sie zur Abholung bitte Ihren Personalausweis oder aber Ihren Reisepass mit einer Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes (Meldebescheinigung), die nicht älter als 1 Jahr sein darf, oder ein anderes gültiges amtliches Personaldokument mit Lichtbild und Adressen-Angabe mit..
    Sollten Sie Ihren Ausweis durch Dritte abholen lassen, so ist es erforderlich, dass die abholende Person zusätzlich zu Ihrem Personalausweis eine von Ihnen unterzeichnete Vollmachts-Bescheinigung sowie einen eigenen Personalausweis bei der Abholung vorlegt.

Bi­blio­theks­aus­weis

Die Beantragung des Bibliotheksausweises für Mitarbeitende erfolgt im ITM Serviceportal.

  • Die Anmeldung erfolgt mit Ihrem Uni-Account.

  • Unter dem Menüpunkt "Verwaltung" finden Sie die Kategorie "Dienst-/Bibliotheksausweis", dort wählen Sie "Meinen Dienst-/Bibliotheksausweis beantragen".

  • Wenn Sie 'nur' einen Bibliotheksausweis beantragen möchten, wählen Sie "Bibliotheksausweis".

  • Auf der folgenden Seite bestätigen Sie bitte, dass Sie unsere Benutzungsordnung anerkennen und § 12 der Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen haben.

  • Nachdem Sie Ihren Ausweis beantragt haben, werden Sie informiert, sobald Ihr Ausweis fertiggestellt wurde und Sie ihn an der Theke des Sachgebiets Ortsleihe der Bibliothek in Empfang nehmen können.

  • Bringen Sie zur Abholung bitte Ihren Personalausweis oder aber Ihren Reisepass mit einer Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes (Meldebescheinigung), die nicht älter als 1 Jahr sein darf, oder ein anderes gültiges amtliches Personaldokument mit Lichtbild und Adressen-Angabe mit.
    Sollten Sie Ihren Ausweis durch Dritte abholen lassen, so ist es erforderlich, dass die abholende Person zusätzlich zu Ihrem Personalausweis eine von Ihnen unterzeichnete Vollmachts-Bescheinigung sowie einen eigenen Personalausweis bei der Abholung vorlegt.